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Mein Therapieangebot

Allgemeine Informationen
Meine Beratung bzw. Therapie ist ein ganzheitliches Therapiekonzept, welches ich unabhängig von der Fragestellung und Problematik auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände abstimme.

Dauer
Die einzelne Therapiesitzung / Beratung dauert 60 Minuten.
Sie bekommen in der Regel einen Therapieplatz ohne lange Wartezeiten.

Setting
Vor dem eigentlichen Therapiebeginn ist medizinisch abzuklären, ob sich hinter der psychischen Problematik nicht eine organische oder ernstliche psychotische (Mit-)Ursache verbergen könnte. Je nach Problemstellung bzw. Erfolg versprechendem Lösungsweg führe ich Gespräche mit Einzelpersonen, Paaren, Familien, Familienmitgliedern oder anderen Bezugspersonen. In Übereinstimmung mit den am Beratungsprozess Beteiligten können auch andere Personen einbezogen werden.
Sitzungen finden je nach Vereinbarung alle zwei bis vier Wochen statt. Sie können je nach therapeutischem Bedarf auch außerhalb der Praxis stattfinden.
Terminvereinbarungen sind verbindlich. Nichteinhaltung kann zum Ausfallhonorar in Höhe von teilweise 100 % des entgangenen Honorars führen, wenn die Absage nicht spätestens 3 Werktage vor dem Termin mitgeteilt wird. Ausnahme bildet unverschuldetes Fernbleiben (z.B. durch Krankheit).

Honorar
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich als staatlich zugelassene Heilpraktikerin für Psychotherapie über keine Kassenzulassung verfüge und Sie als Privatklient/in behandle. Eine Beratungsstunde dauert in der Regel 60 Minuten. Da ich individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehe, können die Sitzung nach Absprache mit Ihnen zwischen 30-120 Minuten dauern.

Auch monatliche Ratenzahlungen sind möglich.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit zu einer Abrechnung über eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Therapie-Ort
In der Regel finden die Sitzungen in meiner Praxis statt, in besonderen Fällen (insbesondere Eheberatung) können auch Hausbesuche vereinbart werden.

Schweigepflicht
Von den Sitzungen können mit Ihrem Einverständnis im Einzelfall Video- oder Tonaufzeichnungen angefertigt werden, die dem Nach- und Vorbereitungsprozess dienen. Meine sowie Ihre mir zur Verfügung gestellten schriftlichen, Video- sowie Tonträger-aufzeichnungen oder sonstigen Informationen unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit.
Eine im Einzelfall erforderliche Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen ist nur durch vorherige schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht durch den Klienten möglich.